Wir raten den gekündigten Bewohner:innen der Josephinen-Wohnanlage, Rechtsrat einzuholen. Betroffene können sich an die Expert:innen des Mietervereins Potsdam und Umgebung e.V. bzw. des Babelsberger Mietervereins e.V., Mitglieder im Deutschen Mieterbund Land Brandenburg e.V., sowie die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. wenden.
Widerspruch einlegen
Die Mietverträge sind regelmäßig verknüpft mit einem kostenpflichtigen Vertrag über Serviceleistungen. Wesentlich kann sein, gegen die ausgesprochenen Kündigungen der Mietverträge einen Härtewiderspruch einzulegen. Der muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein – sollte aber auch nicht viel früher übermittelt werden. Ein Musterschreiben finden Sie hier: Härtewiderspruch (pdf).